Wunschstudium trotz doppeltem Abiturjahrgang

Durch die schrittweise Umstellung auf das achtjährige Gymnasium kommt es in den einzelnen Bundesländern teilweise zu einem doppelten Abiturjahrgang. Im Jahre 2011 sind davon Bayern und Niedersachsen betroffen, im Jahre 2012 Berlin und Baden-Württemberg, im Jahre 2013 schließlich noch Hessen und Nordrhein-Westfalen. Die Folge der Umstellung auf das achtjährige Gymnasium ist, dass so viele Studienanfänger wie noch nie auf die zum Teil schon jetzt knappen Studienplätze drängen werden. Besonders problematisch wird dies in den Studienfächern, die mit einem Numerus clausus versehen sind.

Wie sich die Hochschulen auf die neue Situation vorbereiten

Mit Hilfe eines gemeinsamen Hochschulpaketes wollen sowohl der Bund als auch die Länder zusätzlich Mittel schaffen. Diese sollen dazu beitragen, dass möglichst jeder Studienbewerber auch einen Studienplatz bekommt. Da jedoch in den kommenden Jahren mit bis zu 275.000 zusätzlichen Studienbewerbern gerechnet wird, ist dies trotzdem kein leichtes Unterfangen. Um die neue Situation bewältigen zu können, sind viele Universitäten dazu übergegangen, auch im Sommersemester einen Studienbeginn zu ermöglichen. In den Fächern, wo dies nicht möglich sein wird, sollen verschiedene Überbrückungsangebote geschaffen werden.

Was die Studienbewerber selbst tun können

Die wichtigste Maßnahme wäre es, im Vorfeld der Studienbewerbung dafür zu sorgen, dass ein möglichst guter Abiturdurchschnitt zustande kommt. Dies erhöht die Chance auf den gewünschten Studienplatz meist beträchtlich. Darüber hinaus wäre es wichtig, flexibel zu bleiben und auch alternative Studienorte in Erwägung zu ziehen. Wer die Möglichkeit dazu hat, könnte auch über ein Auslandsstudium nachdenken. In einigen Fächern gibt es außerdem gute Teilzeit– und Fernstudienangebote.

Nach einer Studienplatzabsage wäre es auch sinnvoll, den vorhandenen Studienwunsch noch einmal zu überdenken und gezielt nach Alternativen zu suchen. Wer dennoch an seinem ursprünglichen Ziel festhalten möchte, kann es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal über die Wartzeitquote versuchen. Bis dahin sollte die Zeit möglichst sinnvoll überbrückt werden. Dies könnte zum Beispiel durch eine Ausbildung oder eine einschlägige Berufstätigkeit geschehen.

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