Neue Schulform in NRW: die Sekundarschule

Nach langen Verhandlungen haben sich in Nordrhein-Westfalen die rot-grüne Minderheitsregierung und die CDU-Opposition darauf geeinigt, eine neue Schulform einzuführen: Neben die bestehenden Gesamt-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien tritt nun die Sekundarschule, die die Jahrgänge 5 bis 10 umfasst. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass in den Jahrgangsstufen 5 und 6 gemeinsamer Unterricht stattfindet und erst ab der 7. Klasse nach verschiedenen Bildungsgängen getrennt werden kann.

Die Sekundarschule endet nach der 10. Klasse mit der sogenannten Ausbildungs- oder Oberstufenreife. Die Lehrpläne entsprechen denen der Gesamt- und Realschule, die Möglichkeit des Abiturs soll trotz fehlender eigener Oberstufe durch Kooperationen mit Gymnasien und Berufskollegs ebenfalls angeboten werden.

Reaktionen aus Politik sowie Lehrer- und Elternverbänden

Während die Zufriedenheit bei den beteiligten Parteien groß ist, gibt es Kritik von den kleinen Oppositionsparteien. Die FDP befürchtet eine Gefahr für das gegliederte Schulsystem, die Linken sehen das Ideal einer Schule für Alle verraten. Bedenken werden allerdings auch aus den Reihen der Grünen geäußert: der Kompromiss habe sich zu weit vom eigenen bildungspolitischen Ideal einer Gemeinschaftsschule, die Kindern aller sozialen Schichten für gemeinsames Lernen offenstehen soll, entfernt.

Demgegenüber schätzen die Lehrerverbände des Landes sowohl die Kontinuität, die durch die Beibehaltung der alten Schulformen garantiert sei, als auch die Tatsache, dass durch die neue Sekundarschule eine größere Vielfalt mit neuen Chancen gegeben sei. Die Elternverbände begrüßen den erzielten Kompromiss als ehrlich und tragfähig.

Orientierung an konkretem Bedarf

Der Zweck der Kompromisslösung besteht laut Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) darin, besonders den Kommunen im ländlichen Raum die Betreibung genau derjenigen Schulform zu ermöglichen, die vor Ort gebraucht und nachgefragt wird. Eine gewisse Langfristigkeit ist schon durch die verfassungsrechtliche Absicherung der neuen Schulform gegeben. Ob die Sekundarschule sich tatsächlich dauerhaft etabliert, wird davon abhängen, ob das verfolgte Ziel in zufriedenstellender Weise erreicht wird.

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